Stand 09/2026
Bei Team Inklusiv steht der Mensch im Mittelpunkt - unabhängig von Alter, Herkunft, Geschlecht, Behinderung oder sozialem Hintergrund. Unsere Arbeit basiert auf einem respektvollen und wertschätzenden Miteinander.
Die wichtigsten Säulen unserer Arbeit sind:
Im Fokus unserer Arbeit steht stets das begleitete Kind bzw. der/die begleitete Jugendliche.
Dabei orientieren wir uns im Zentrum unseres Handelns an den individuellen Interessen und Bedürfnisse jedes Kindes und Jugendlichen. Gleichzeitig verfolgen wir einen ressourcenorientierten Ansatz - das bedeutet, wir fördern gezielt die Stärken und Fähigkeiten, die bereits vorhanden sind. Die Entwicklung von Selbstständigkeit hat dabei höchste Priorität und zählt zu den zentralen Aufgaben unserer Begleitung.
Als Träger der Schulbegleitung tragen wir eine besondere Verantwortung. Unsere Schulbegleiter:innen unterstützen Kinder und Jugendliche aus unterschiedlichen Herkunftsfamilien, mit unterschiedlichen Bedarfen und Ressourcen, an unterschiedlichen Schulen. Sie ermöglichen unseren Klient:innen schulische sowie soziale Teilhabe und setzen sich aktiv für eine positive Entwicklung ein. Hierbei schauen wir immer auf das Gesamtsystem, in dem das jeweilige Kind lebt und lernt. Unser Handeln folgt der Annahme, dass jedes Kind ein individueller Teil einer Gemeinschaft ist. Hierdurch entsteht eine Wechselwirkung zwischen dem Kind und seiner Umwelt, die auch seine Entwicklung maßgeblich beeinflusst.
Die Schulen sollen für die begleiten Klient:innen ein sicherer Lern-, Sozial- und Schutzraum sein - ein Ort, an dem sie sich frei entfalten und entwickeln können. Schulbegleiter:innen nehmen hierbei eine zentrale Rolle ein: Sie leisten individuelle Unterstützung, bewegen sich gleichzeitig im sozialen Umfeld der Klasse und sind dadurch oft wichtige Vertrauenspersonen für die Kinder und Jugendlichen. Gleichzeitig können sie durch das besondere Vertrauensverhältnis gewollt oder ungewollt zu Täter:innen werden.
Unsere Mitarbeitenden sind sich dieser besonderen Verantwortung bewusst. Deshalb verpflichten sich alle Schulbegleiter:innen mit ihrer Unterschrift zu einer Selbstverpflichtungserklärung, die als Grundlage ihres professionellen Handelns dient.
Kindeswohl ist ein unbestimmter Rechtsbegriff, d.h. er ist nicht abschließend definiert und benötigt immer eine Einzelfallprüfung.
Es muss sich daher immer gefragt werden, was ein Kind und Jugendlicher für eine gesunde Entwicklung benötigt. Diese umfasst in Anlehnung an die Bedürfnispyramide nach Maslow folgende Bereiche:
Der Begriff Kindeswohlgefährdung in der Kinderschutzleitlinie orientiert sich am Bürgerlichen Gesetzbuch (§ 1666 Abs. 1 BGB).
Eine Kindeswohlgefährdung nach den gesetzlichen Vorgaben liegt demnach vor, wenn Kinder durch:
in ihrer körperlichen, seelischen oder geistigen Entwicklung gegenwärtig erheblich gefährdet sind bzw. wenn Verletzungen und Schädigungen des Kindeswohls bereits eingetreten sind und die schädigenden Einflüsse fortdauern. Sie liegt nach obergerichtlicher Rechtsprechung vor, wenn eine gegenwärtige, in einem solchen Maß vorhandene Gefahr festgestellt wird, dass bei der weiteren Entwicklung der Dinge eine erhebliche Schädigung des geistigen oder leiblichen Wohls des Kindes mit jedenfalls hinreichender Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist (BGH FamRZ 1956, 351; BGH 23.11.2016-XII ZB 149/16).
Die Arbeit mit den Klient:innen in den Bildungseinrichtungen lebt von vertrauensvollen Beziehungen von Menschen untereinander. Diese sind nur in einer Umgebung möglich, die frei ist von körperlicher, seelischer und sexualisierter Gewalt ist.
Vor diesem Hintergrund gelten in den Schulen, in denen ich tätig sein werde, folgende Grundsätze, an die ich mich halte:
Es wird immer dann von Gewalt gesprochen, wenn eine Person zum Opfer wird, d.h. vorübergehend und/oder dauerhaft daran gehindert wird, ihrem Wunsch oder ihren Bedürfnissen entsprechend zu leben. Gewalt heißt also auch, Menschen zu veranlassen, etwas gegen ihren Willen zu tun und somit gegen ein ausgesprochenes oder unausgesprochenes Bedürfnis des Opfers zu handeln.
Gewalt ist ein Bestandteil des täglichen Lebens und hängt eng mit Macht und Autonomie zusammen. Gewalt beeinflusst bewusst oder unbewusst menschliche Interaktionen. Im Folgenden werden Beispiele zu unterschiedlichen Formen von Gewalt aufgezählt:
Auch freiheitsentziehende Maßnahmen (z. B. festhalten, Fixierungen im Rollstuhl, räumliche Separation, den Weg versperren) stellen körperliche Gewalt dar oder können als solche empfunden werden. Sie können aber bei selbst- und fremdgefährdendem Verhalten des Kindes/Jugendlichen im Einzelfall nötig sein.
Im Rahmen unseres Verhaltenskodex möchten wir dem Bereich der Pflege besondere Beachtung widmen: Besonders in der Pflege von Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf sind häufig Pflegemaßnahmen erforderlich, die zwar der Gesundheitsfürsorge und -erhaltung dienen, von den Betroffenen aber mitunter als unangenehmen empfunden werden. Dies gilt es sich stets bewusst zu machen und die Haltung gegenüber den betreffenden Personen entsprechend auszurichten.
Folgend finden sich hierzu einige negative Beispiele, die es zu vermeiden gilt:
Der Umgang miteinander soll immer respektvoll und rücksichtsvoll gestaltet werden. Dazu gehören auch eine respektvolle Sprache und Wortwahl, denn Sprache kann schnell verletzen oder demütigen. Jede durch Wertschätzung geprägte Form persönlicher Interaktion und Kommunikation sowie ein auf die Bedürfnisse und das Alter der Kinder und Jugendliche angepasster Umgang stärken das Selbstbewusstsein von Kindern und Jugendlichen.
Einzelförderung, Einzelgespräche sowie Einzelbetreuung können Bestandteil der täglichen Arbeit sein. Diese müssen immer transparent und offen kommuniziert sein. Orte für Einzelgespräche sollten stets so gewählt werden, dass sie die Privatsphäre wahren und dennoch von außen zugänglich sind.
Mit der Rolle der Schulbegleitung geht ein besonderes Nähe-/Distanz-Verhältnis mit dem anvertrauten Kind/Jugendlichen einher. Das Empfinden für das richtige Maß von Nähe und Distanz ist sehr individuell und variiert von Person zu Person. Daher ist für die professionelle Arbeit mit den Kindern und Jugendlichen eine transparente Kommunikation und Reflexion hinsichtlich Nähe und Distanz wichtig.
Aufgrund der gegebenen Vorbildfunktion ist es unseren Schulbegleiter:innen nicht gestattet, private digitale Medien, wie Handys, Tablets etc. während der Schulzeit (Unterricht, begleitete Pausen und Nachmittagsbetreuung) zu nutzen. Dies gilt ebenso für Ausflüge und Klassenfahrten.
In begründeten Ausnahmefällen (z. B. Notfall der eigenen Kinder) ist die Nutzung gestattet und mit der zuständigen Klassenleitung abzustimmen.
Unberührt bleibt hiervon die Nutzung digitaler Medien in den eigenen Pausen. Auch hier ist jedoch auf die Wahrung der Persönlichkeitsrecht Dritter zu achten.
Die Kommunikation mit Schüler:innen darf ausschließlich über die vorgesehenen schulischen Kommunikationswege und nicht über private soziale Netzwerke erfolgen.
Kinder und Jugendliche mit Beeinträchtigung gehören zu einer besonders schutzbedürftigen Gruppe. Bei pflegerischen Tätigkeiten im Rahmen der Schulbegleitung ist daher ein besonders achtsamer und respektvoller Umgang unerlässlich. Folgende Grundsätze sind zu beachten:
Ziel ist es, ein Umfeld zu schaffen, das sowohl die notwendige Pflege gewährleistet als auch den größtmöglichen Schutz vor Grenzverletzungen oder Gewalt bietet.
Zu Beginn der Tätigkeit findet für jeden Mitarbeitenden eine verpflichtende Einstiegsveranstaltung statt, in der neben organisatorischen Abläufen unsere pädagogischen Werte und die rechtlichen Bestimmungen der Schulbegleitung ausführlich vorgestellt werden.
Darüber hinaus werden Mitarbeitende mehrfach im Jahr zu den Themen Kinderschutz, Nähe und Distanz sowie zum Umgang mit beeinträchtigten Kindern und Jugendlichen geschult. Regelmäßige Teamsitzungen und kollegiale Beratung dienen der Reflexion und Qualitätssicherung.
Der Interventionsplan regelt das verbindliche Vorgehen bei Anhaltspunkten für eine Kindeswohlgefährdung im Kontext unserer Tätigkeit als Träger der Schulbegleitung. Ziel ist es, durch ein strukturiertes, transparentes und rechtssicheres Verfahren den Schutz des Kindes oder Jugendlichen zu gewährleisten und gleichzeitig die Beteiligten im professionellen Handeln zu unterstützen.
Alle Mitarbeitenden sind verpflichtet, sensibel auf mögliche Anzeichen einer Kindeswohlgefährdung zu achten und werden hierzu regelmäßig geschult. Anhaltspunkte können sich unter anderem aus Beobachtungen im Schulalltag, Gesprächen mit dem Kind/Jugendlichen oder anderen Beteiligten ergeben.
Mögliche Anzeichen können sein:
Besteht der Verdacht auf eine akute Kindeswohlgefährdung, bei der das Kind/der Jugendliche unmittelbar bedroht ist, wird umgehend gehandelt:
Bei nicht-akuter, aber begründeter Sorge erfolgt eine strukturierte interne Fallberatung mit einer insoweit erfahrenen Fachkraft gemäß §§ 8a, b SGB VIII für die zuständigen Fachkräfte. Ziel ist eine differenzierte Gefährdungseinschätzung.
Ablauf:
Sofern keine akute Gefährdung vorliegt und die Beteiligung des Elternhauses/der Sorgeberechtigten das Kindeswohl nicht (weiter) gefährdet, werden die Sorgeberechtigten durch die zuständigen Fachkräfte einbezogen. Ziel ist es, gemeinsam mit der Familie Schutz- und Unterstützungsmaßnahmen zu entwickeln.
Kommt die interne Einschätzung zu dem Ergebnis, dass eine Kindeswohlgefährdung nicht ausgeschlossen werden kann, erfolgt eine Mitteilung an das zuständige Jugendamt unter Wahrung des Datenschutzes und der Schweigepflichtregelungen gemäß § 4 KKG. Die Meldung erfolgt in schriftlicher Form durch die jeweilige Schulleitung oder eine beauftragte Fachkraft der Schule oder Team Inklusiv.
Bei Verdacht auf latente und Auftreten von akuter Kindeswohlgefährdung stehen folgende Dokumente/Vorlagen zur Verfügung:
Die Dokumente und Vorlagen werden gemeinsam mit den zuständigen Fachkräften für Kinderschutz bei Team Inklusiv (Kathrin Witt und Yvonne Cappel) bearbeitet.
Auf Wunsch können diese Dokumente auch den Schulen zur Verfügung gestellt werden.
Bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung oder dem Vorliegen einer akuten Kindeswohlgefährdung trägt die Fachkraft die fallführende Verantwortung, die zuerst von dem Verdacht oder Vorliegen Kenntnis nimmt.
Da unsere Klient:innen ihren Lern- und Schutzraum in den jeweiligen Schulen haben, sind in der Regel die dortigen Fachkräfte fallverantwortlich. Sollte eine (Verdachts-) Meldung zuerst bei Team Inklusiv eingehen, übernehmen wir die fallführende Verantwortung und koordinieren weitere Schritte mit der jeweiligen Schule.
In der Regel liegen den Schulen eigene Schutzkonzepte und Interventionspläne zum Thema Kinderschutz vor, aus denen die zuständigen Ansprechpersonen hervorgehen. Sollten diese nicht vorliegen oder von Seiten der Schule keine Maßnahmen zur Abklärung und zum Schutz des Kindeswohls getroffen werden, ist Team Inklusiv umgehend zu informieren.
Darüber hinaus ist jeder Verdacht auf Kindeswohlgefährdung sowie das Vorliegen einer akuten Kindeswohlgefährdung den zuständigen Fachkräften von Team Inklusiv zu melden: